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Zweite Lohnsteuerkarte bei Nebenverdienst

EINLEITUNG

Wenn Sie zusätzlich zu der bisher ausgestellten Lohnsteuerkarte eine weitere benötigen (beispielsweise für eine zweite Beschäftigung), müssen Sie diese bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beantragen.

Die zweite Lohnsteuerkarte hat dann die Steuerklasse VI.

ZUSTAENDIG

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes

VORAUSSETZUNG

Sie haben gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse.

ABLAUF

Ihr Arbeitgeber wird Sie zu Beginn der Beschäftigung nach der Lohnsteuerkarte fragen. Wenn Sie bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der erste Arbeitgeber die bisher ausgestellte Lohnsteuerkarte. Sie müssen daher bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes persönlich oder schriftlich eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen.
Handelt es sich um eine dritte Beschäftigung, enthält auch diese Lohnsteuerkarte die Steuerklasse VI.

Wenn Sie Ihre Lohnsteuerkarte verloren haben, erhalten Sie keine zweite Lohnsteuerkarte, sondern eine Ersatzlohnsteuerkarte (VB) mit den gleichen Eintragungen der Gemeinde wie auf der verlorenen Lohnsteuerkarte.

FRIST

Die Ausstellung einer zweiten Lohnsteuerkarte ist bis zum Ablauf des Kalenderjahres möglich, für das die Lohnsteuerkarte gilt.

SONSTIGES

Ist der Grundfreibetrag auf Ihrer ersten Lohnsteuerkarte nicht ausgeschöpft (weil beispielsweise der Verdienst nicht hoch ist), können Sie bei Ihrem Finanzamt auf der zweiten Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen. Dann müssen Sie aber auch die erste Lohnsteuerkarte vorlegen, weil dort ein Hinzurechnungsbetrag (LL) eingetragen werden muss.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 39 Abs. 1 Sätze 3 – 5 Einkommensteuergesetz (EStG) (Lohnsteuerkarte)